Holzhaus

Alte Schule FW 1

Alte Schule FW 2

Alte Schule FW 3

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Preise in den Reisezeiten für alle Ferienunterkünfte
(inklusive bei 1 Woche Mietzeit sind 30 kW Strom plus 1 m³
Wasser):



Preis pro Tag "Holzhaus" FW 1, 2 u. 3 "Alte Schule"
Hauptreisezeit
1. Juli - 27. August

80,00 €

70,00 €

Nebenreisezeit
(übrige Zeit)

60,00 €

60,00 €


Ausstattung der Ferienunterkünfte und Nebenkosten
 

Häuser am See

 

FW 1

FW 2

FW 3

Holzhaus

Kategorie

Ferienwhg.

Ferienwhg.

Ferienwhg.

Ferienhaus

Personen

4

4

4

4

70

70

60

50

Wohnzimmer

1

1 inkl. Küche

1

1 inkl. Küche

Schlafzimmer

2

2

2

2

Küche

1

 

1

1

Sanitäre Ausstattung WC + Du.
WC + Du.
WC + Du.
WC + Du.

 

Waschmasch. gemeinsame Benutzung + Gebühr

Sonstige Ausstattung

Terrasse + Gartenmöbel + Stereo-Anlage + Sat-TV

Nebenkosten:

 

je m³ Wasser / Abwasser

7,00 €

(alle Objekte)



je kWh Strom

0,30 €

(alle Objekte)



Endreinigung

optional

alle Objekte




Bedingungen zum Mietvertrag

1.

Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie W. Oberheidtmann den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von mir schriftlich bestätigt wird (Reservierungsbestätigung).

2.

Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung der gültigen Preislisten und Mietbedingungen und der Hausordnung des Ferienobjektes.

3.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung des Mietpreises in der vereinbarten Zeit zu überweisen. Der Rest ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, bin ich berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für den mir hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung mir nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 7 entsprechend der Entschädigung beim Mietrücktritt.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab 40 Tage vor Reiseantritt) wird der gesamte Reisebetrag beim Vertragsabschluss fällig. Eine Zahlung am Anreisetag ist möglich. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung.

4.

Das Mietverhältnis umfaßt die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung des dazugehörigen Inventars und der Außenanlagen in bestimmten Bereichen.

5.

Die Wohneinheit darf nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Bei Überbelegung habe ich das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Haustiere sind nicht erlaubt. Nichtraucher. Keine Haustiere.

6.

Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr.
Die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr.
Kann bei der Anreise die Zeit nicht eingehalten werden, so ist dieses frühzeitig mitzuteilen.
Individuelle Abstimmungen zur An- und Abreise sind möglich.

7.

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang bei mir wirksam. In diesem Fall und bei Nichtantritt habe ich grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen. Die Höhe staffelt sich zu folgenden Sätzen in Prozent der gebuchten Gesamtleistungen

bis zum 61. Tag 40%, bis zum 31. Tag 45%, bis zum 21. Tag 60% ab dem 11. Tag 80% und bei Nichtantritt 100%.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8.

Reist der Mieter nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Zeit zu zahlen.

9.

Bei Terminbuchungen, Stornierungen oder Ersatzvermietung werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 20,00 € zusätzlich zu Ziffer 7 berechnet.

10.

Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldet - unverzüglich dem Hauseigentümer anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen sind. Vorhandene Schäden, die durch dem Mieter entdeckt werden, sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

11.

Bei Bezug des Objektes ist ducrh den Mieter eine Kaution von 100,00 € zu hinterlegen. Sie wird am Ende des Aufenthaltes mit anfallenden Nebenkosten verrechnet und dient einem möglichen Schadensausgleich.
Endreinigung für alle Objekte, optional.
Eine Haftung des Mieters bleibt bestehen, wenn die Höhe der Kaution überschritten wird.

12.

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Gast unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand den der Vermieter nicht zu vertreten hat.

13.

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in seinem Prospekt, nicht jedoch für Angaben im Prospekt, auf deren Entstehung er keinen Einfluss hat. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch den Mieter herbeigeführt wurde. Der Vermieter haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung, für die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern. Weiterhin ist die Haftung ausgeschlossen für den Bau- und Straßenarbeiten, sofern diese vorher nicht angekündigt worden sind. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei höherer Gewalt (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen u.ä.)

14.

Etwaige Ansprüche gegen den Vermieter sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monten nach Beendigung des Mietvertrages.

15.

Für Unfälle auf dem Grundstücksowie an Spielgeräten und anderen baulichen Einrichtungen wird keine Haftung übernommen.
Eltern haften für ihre Kinder! Die Aufsichtspflicht der Eltern muß gegeben sein.

16.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von W. Oberheidtmann, 07751 Jena / OT Leutra, Leutra Nr. 17.

17.

Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Gruppen werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Absprache und Genehmigung aufgenommen.

 

Bankverbindung

Sparkasse Vorpommern
Bankleitzahl: 150 505 00
Konto-Nr.: 1 532 016 979

 

Stand: 07.03.2010


Werner Oberheidtmann

Leutra Nr. 17
D - 07751 Jena / OT Leutra

Telefon (Leutra): 03641-608728
Telefax (Leutra): 03641-212651
Mobil: 01 76 - 10 05 30 08
E-Mail: oberheidtmann@arcor.de